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  Nach Bezahlung der Therapiekosten können Sie die Honorarnote gemeinsam mit der bewilligten ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Rückverrechnung einreichen. Über die Therapiekosten informiere ich Sie gerne. Rufen Sie mich einfach an.  
  Die Höhe des Rückvergütungsbetrages beträgt je nach Behandlungsart und Krankenkasse 30 - 60% der Therapiekosten. Dies gilt nicht für präventive und komplementärmedizinische Therapien.  
  Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich zwecks Übernahme der Behandlungskosten; dies gilt auch für präventive und komplementärmedizinische Therapien.  

Für Auskünfte und Terminvereinbarungen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Da ich während der Therapiezeiten den Anruf leider nicht persönlich entgegennehmen kann, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht.
Ich rufe Sie gerne zurück.

   
Einen, durch die Krankenkasse bewilligten Verordnungsschein. Diesen erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Die Bewilligung wird von Ihrer Krankenkasse durchgeführt.
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